AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA BÜROSYSTEME-GROSS
01. Allgemeines/Geltung der Bedingungen
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen der Firma Bürosysteme-Gross und dem Käufer/Leistungsempfänger, auch wenn die Firma Bürosysteme-Gross abweichenden Bedingungen oder Gegenbestätigungen nicht widerspricht.
Sie gelten spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung seitens des Käufers als vereinbart, soweit die Vereinbarung nicht mit Auftragsbestätigung erfolgt.
Abweichungen, Änderungen und Ergänzungen bedürfen jeweils der Schriftform.
02. Angebote, Abschlüsse
Die Angebote der Firma Bürosysteme-Gross sind stets freibleibend und unverbindlich bis zur Auftragsbestätigung durch den Käufer/Leistungsempfänger.
Bestellungen des Käufers/Leistungsempfängers gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich von der Firma Bürosysteme-Gross bestätigt werden.
Muster, Beschreibungen und sonstige Angaben über die Beschaffenheit der Ware sind unverbindliche Rahmenangaben, sofern die nicht ausdrücklich garantiert werden.
Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen die Firma Bürosysteme-Gross hergeleitet werden können.
Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst nach völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und Angebotsbestätigung durch den Käufer/Leistungsempfänger.
03. Preise
Sofern nicht ein Preis schriftlich als Festpreis vereinbart ist, ist die Firma Bürosysteme-Gross berechtigt, die am Liefertag geltenden Listenpreise zu berechnen.
Im übrigen gilt das Angebot wie unter Ziffer 02.
04. Lieferung, Gefahrenübergang
Die Firma Bürosysteme-Gross ist zu Teillieferungen berechtigt.
Sofern Lieferungen frachtfrei erfolgen, geschieht dies auf Gefahr des Käufers/Leistungsempfängers.
Nicht abgenommene Ware lagert auf Rechnung und Gefahr des Käufers/Leistungsempfängers. Überschreitet der Käufer/Leistungsempfänger ein Kreditlimit, so ist die Firma Bürosysteme-Gross von der Lieferverpflichtung entbunden.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
05. Versand, Versandkosten
Der Versand erfolgt auf Kosten des Käufers/Leistungsempfängers.
Mangels besonderer Weisung bestimmt die Firma Bürosysteme-Gross als Beauftragte des Käufers/Leistungsempfängers insoweit die Transportart und den Transportweg.
06. Abnahme
Kommt der Käufer/Leistungsempfänger mit der Abnahme der Ware in Verzug, so ist die Firma Bürosysteme-Gross berechtigt, unmittelbar vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Stundungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich.
07. Lieferstörungen
Von der Firma Bürosysteme-Gross nicht zu vertretende Umstände und Ereignisse, welche die Lieferung verhindern oder wesentlich erschweren, befreien die Firma Bürosysteme-Gross für die Dauer der Auswirkung von der Lieferpflicht.
Das gilt insbesondere bei staatlichen eingriffen, ferner dann, wenn Vorlieferanten der Firma Bürosysteme-Gross von der Lieferpflicht ganz oder teilweise entbunden sind oder wenn die normalen Bezugs- oder Transportmöglichkeiten nicht mehr gegeben sind.
In solchen Fällen ist die Firma Bürosysteme-Gross berechtigt, mit entsprechender Verzögerung einschließlich angemessener Anlaufzeit zu liefern. Ein entsprechendes Rücktrittsrecht bleibt vorbehalten.
Der Käufer/Leistungsempfänger kann zurücktreten, wenn die Firma Bürosysteme-Gross auf seine Aufforderung erklärt, ob sie ihrerseits zurücktritt oder binnen angemessener Frist liefern will.
08. Mängel
Der Käufer/Leistungsempfänger hat die Ware unverzüglich nach Empfang zu untersuchen, und wenn sich dabei ein Mangel zeigt, diesen unverzüglich der Firma Bürosysteme-Gross anzuzeigen.
Unterläßt er diese Anzeige oder wird die Ware von ihm verbraucht, vermischt oder veräußert, so gilt dies als vorbehaltlose Genehmigung.
Die Beanstandung der Lieferung/Leistung der Firma Bürosysteme-Gross berechtigt nicht zu Ablehnung weiterer Lieferungen/Leistungen aus demselben oder einem anderen Vertrag.
Die Firma Bürosysteme-Gross ist berechtigt, den beanstandeten Mangel durch Nachbesserung/Ersatzlieferung zu beheben.
In diesem Fall sind Mängelansprüche auf Wandlung oder Minderung erst gegeben, wenn binnen 14 Kalendertagen ab Eingang der Mängelanzeige von dem Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung von der Firma Bürosysteme-Gross kein Gebrauch gemacht wird.
Der Mängelanspruch ist ausgeschlossen, wenn der Käufer/Leistungsempfänger es versäumt hat, Rückgriffsrechte gegen Dritte zu wahren (Fehlmengenbescheinigung etc.).
Maßnahmen der Firma Bürosysteme-Gross zur Schadensminderung gelten nicht als Mangelerkennung.
Werden Verhandlungen über eine Beanstandung geführt, verzichtet dadurch die Firma nicht auf den Einwand, daß die Rüge nicht rechtzeitig, sachlich unbegründet oder sonst ungenügend gewesen sei.
Die gilt auch für Falschlieferungen.
09. Gewährleistung und Haftungsumfang
Bei der Verletzung vertraglicher Pflichten hat die Firma Bürosysteme-Gross nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
Bei Verzug oder Unmöglichkeit schuldet die Firma Bürosysteme-Gross nur den Ersatz des Mehraufwandes für einen Deckungskauf, in keinem Falle haftet die Firma Bürosysteme-Gross für den Ersatz mittelbarer Folgeschäden. Für jedes Schadensereignis haftet die Firma Bürosysteme-Gross nur bis zur Höhe des einfachen Warenwertes.
Die Firma Bürosysteme-Gross haftet in keiner Weise für entstandenen Datenverlust oder Datenveränderungen, welche durch die Firma Bürosysteme-Gross oder deren Erfüllungsgehilfen (ggf. Fremdfirmen, Mitarbeiter) entstanden sind.
Für die Funktionstauglichkeit der gelieferten Ware (Software, Hardware) sowie deren Installation wird eine Gewährleistung nur dann übernommen, wenn diese Funktionstauglichkeit ausdrücklich garantiert wird.
Eine Haftung für Funktionstauglichkeit der gelieferten Ware wird insgesamt ausgeschlossen, soweit diese von der Firma Bürosysteme-Gross nicht installiert wird.
Ebenfalls wird eine Gewährleistung für die Kompatibilität der von der Firma Bürosysteme-Gross gelieferten Ware zu fremden von der Firma Bürosysteme-Gross nicht gelieferten Waren oder zu fremden nicht von der Firma Bürosysteme-Gross installierten Netzwerksystemen ausdrücklich ausgeschlossen.
Für jedes Schadensereignis und jeden Defekt, welcher auf einen Herstellerfehler zurückzuführen ist, wird eine Haftung in den gesetzlichen Grenzen ausgeschlossen, soweit nicht eine ausdrückliche Garantiezusage seitens der Firma Bürosysteme-Gross gegeben wird.
Etwaiger Datenverlust durch fehlerhafte Software/Hardware ist vom Käufer/Leistungsempfänger durch entsprechende Datensicherung entgegenzutreten.
Es wird ausdrücklich eine Haftung für Mängel ausgeschlossen, die erst nach Installation und sich sodann anschließender Funktionstauglichkeitsüberprüfung auftreten sollten und bei dieser Überprüfung nicht ersichtlich waren.
Die Firma Bürosysteme-Gross ist zur Nachbesserung, bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer/Leistungsempfänger seinen vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen ist und der Firma Bürosysteme-Gross das Verschulden nachgewiesen wird.
10. Zahlungsbedingungen und Verzug
Der Käufer/Leistungsempfänger hat zu gewährleisten, daß zum vereinbarten Liefer-/Installationstermin/en der Firma Bürosysteme-Gross ausreichend Zeit für die Installation, bzw. ausreichend Platz innerhalb der Räumlichkeiten, in denen die Installation vorgenommen wird, zu Verfügung steht. Die Firma Bürosysteme-Gross ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn dies nicht gewährleistet werden kann.
Die Rechnungen der Firma Bürosysteme-Gross sind zahlbar ohne Abzug von Skonto sofort nach Erhalt der Ware, es sei denn, es ist im Angebot ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Schecks gelten nicht als Barzahlung und werden von der Firma Bürosysteme-Gross vorbehaltlich zahlungshalber angenommen; Erfüllung erfolgt erst nach Gutschrift auf dem Konto der Firma Bürosysteme-Gross. Zur rechtzeitigen Vorlage der Schecks ist die Firma Bürosysteme-Gross nicht verpflichtet.
Gegenforderungen berechtigen den Käufer/Leistungsempfänger nur dann zur Aufrechnung, wenn sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer/Leistungsempfänger nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
Erfüllungsgehilfen (Mitarbeiter, Fremdfirmen) der Firma Bürosysteme-Gross sind ohne schriftliche Vollmacht nicht zur Entgegennahme von Zahlungen oder sonstigen Verfügungen berechtigt.
Kommt der Käufer/Leistungsempfänger mit seiner Zahlung in Verzug, so ist die Firma Bürosysteme-Gross berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von banküblichen Sätzen zu berechnen und weiteren Schaden geltend zu machen, z.b. in Form eines Kreditzuschlages.
Alle gewährten Rabatte, Skonti und sonstige Vergütungen werden dann hinfällig. Etwaige weitere Lieferungen oder Leistungen können dann von der Firma Bürosysteme-Gross ganz oder teilweise zurückgehalten oder abgelehnt werden; ferner kann die sofortige Zahlung aller bis dahin vorgenommenen Lieferungen/Leistungen sowie Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt werden.
11. Eigentumsvorbehalt, Sicherungen
Bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen der Firma Bürosysteme-Gross gegen den Käufer/Leistungsempfänger bleibt die gelieferte Ware im Sinne des § 455 BGB im Eigentum der Firma Bürosysteme-Gross
Be- und Verarbeitung/Installation der Ware erfolgt stets unter Ausschluß des Eigentumserwerbs des Be- und Verarbeiters nach § 950 BGB, jedoch ohne daß die Firma Bürosysteme-Gross dadurch verpflichtet wird.
Die Firma Bürosysteme-Gross ist bei Zahlungsverzug des Käufers/Leistungsempfängers sowie bei Annahmeverzug einer termingerechten Installation berechtigt, die bis dahin gelieferte und be-/verarbeitete – auch in Einzelteilen installierte – Ware (Hard- und Software) nach entsprechender Mahnung und unter Fristsetzung zurückzufordern und die bis dahin erbrachte Leistung/Lieferung abzurechnen; von einer weiteren Ausführung des Auftrages ist die Firma Bürosysteme-Gross in diesem Falle befreit.
Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung des Eigentums der Firma Bürosysteme-Gross ist untersagt.
Der Käufer/Leistungsempfänger ist befugt, die gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Diese Befugnis erlischt, wenn sich der Käufer/Leistungsempfänger in Verzug befindet oder mit seinen Kunden Unabtretbarkeit von Forderungen vereinbart hat.
Für den Fall, daß der Käufer/Leistungsempfänger Ware der Firma Bürosysteme-Gross, gleich ob be- oder verarbeitet, vermischt oder verbunden, veräußert, tritt er bereits jetzt alle entsprechenden Forderungen an seine Kunden an die Firma Bürosysteme-Gross ab.
Veräußert der Käufer/Leistungsempfänger Ware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der von der Bürosysteme-Gross gelieferten Ware, so ist die Firma Bürosysteme-Gross mitberechtigter Gesamtgläubiger; hilfsweise wird die Forderung des Käufers/Leistungsempfängers gegen den Kunden nach dem Verhältnis des Kaufwertes der von der Firma Bürosysteme-Gross gelieferten Vorbehaltsware zum Wert der vom Käufer/Leistungsempfänger verkauften Ware abgetreten.
Die Abtretung betrifft immer den noch realisierbaren Teil der Forderung.
Auf Verlangen der Firma Bürosysteme-Gross wird der Käufer/Leistungsempfänger die Abtretung offen legen und der Firma Bürosysteme-Gross die nötigen Auskünfte und Unterlagen geben.
Der Käufer/Leistungsempfänger ist allerdings widerruflich berechtigt, die an die Firma Bürosysteme-Gross abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen, falls er nicht im Verzug ist. Eine Abtretung an Dritte ist Ihm nicht gestattet.
Sofern die gelieferte Ware aufgrund des Eigentumsvorbehaltes von der Firma Bürosysteme-Gross zurückgenommen wird, liegt darin nicht ohne ausdrückliche Erklärung ein Rücktritt vom Vertrag vor.
Der Käufer/Leistungsempfänger haftet für Minderwert und Rücknahmekosten der Firma Bürosysteme-Gross sowie für den entgangenen Gewinn.
Der Käufer/Leistungsempfänger wird die Firma Bürosysteme-Gross unverzüglich und schriftlich unterrichten, falls er auf Verletzungen von gewerberechtlichen Schutz oder Urheberrechten durch ein von der Firma Bürosysteme-Gross geliefertes Produkt/Ware hingewiesen wird.
Lizenzrechte und entsprechende Urheberrechte hat der Käufer/Leistungsempfänger auf eigene Rechnung und eigene Kosten selbständig zu beantragen und zu erwerben, es sei denn, es ist ausdrücklich zwischen ihm und der Firma Bürosysteme-Gross etwas anderes vereinbart.
Die Firma. Bürosysteme-Gross ist dem Käufer/Leistungsempfänger nicht zu Schadensersatz verpflichtet, wenn durch den Vertrieb oder den Gebrauch der von der Firma Bürosysteme-Gross gelieferten/installierten Ware gewerbliche Schutzrechte Dritter beeinträchtigt werden.
12. Schulungen/Einweisungen in das von der Firma gelieferte Netzwerksystem
Die Firma Bürosysteme-Gross bietet dem Käufer/Leistungsempfänger Schulungen und Seminare für den Betrieb des gelieferten Netzwerksystems (auch PC) und der gelieferten Software (EDV-Programme) sowie für Kopiersysteme an.
Diese Schulungen/Seminare verstehen sich als Einweisungen zur Anwendung, Umgang und Informationsvermittlung zur Anwendung der gelieferten und installierten Ware, wobei der Einsatzbereich und Funktionszweck unter informationeller Mitwirkung des Bestellers dargestellt werden soll. Innerhalb dieser Einweisung – das Angebot gilt auch für eine Schulung der Mitarbeiter des Bestellers – wird die Leistung zu dem vom Besteller vermittelten Funktionszweck erörtert und die Anwendung geübt.
Diese Seminarleistung der Firma Bürosysteme-Gross wird allerdings lediglich innerhalb eines Dienstvertragsverhältnisses angeboten, da für den Erfolg keinerlei Haftung übernommen werden kann.
Die Firma Bürosysteme-Gross bemüht sich allerdings durch geschultes/zertifiziertes Personal, dem Käufer/Leistungsempfänger, bzw. seinen Mitarbeitern, ausreichendes Verständnis zu vermitteln.
Die Zahlungsweise richtet sich nach Ziffer 10. dieser Vereinbarung.
Sämtliches erforderliches Schulungsmaterial stellt der Käufer/Leistungsempfänger, soweit nicht anderes schriftlich vereinbart wird.
Die Firma Bürosysteme-Gross und deren Mitarbeiter verpflichten sich, während der Dauer des Vertragsverhältnisses und der Durchführung der Schulung über alle in dieser Zeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, Stillschweigen zu bewahren.
13. Abrechnung
Sämtliche im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages entstehenden Kosten und Spesen werden, soweit nicht anderes vereinbart, gesondert abgerechnet.
Beratungsleistungen, die vor Auftragsvergabe durch die Firma Bürosysteme-Gross erfolgen, werden ebenfalls gesondert berechnet, wenn danach der Auftrag nicht mit der Firma Bürosysteme-Gross zustande kommt.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Wiesbaden.
Gerichtsstand ist ebenfalls Wiesbaden, soweit gesetzlich zulässig.
Es ist der Firma Bürosysteme-Gross jedoch auch gestattet, am Sitz des Käufers/Leistungsempfängers und vor sonstmöglichen Gerichten zu klagen.
Für die Ausführung des Vertrages ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland, so wie es für Geschäfte zwischen Inländern im Inland gilt, maßgeblich.
15. Anerkennung der AGBs
Mit seiner Unterschrift unter der Auftragsbestätigung erkennt der Unterzeichner die hier niedergelegten Bedingungen an und bestätigt, daß er diese erhalten und davon Kenntnis genommen hat und er diese anerkennt.
Gleichzeitig bestätigt der für Käufer/Leistungsempfänger Unterzeichnende, daß er zum wirksamen Vertragsabschluß berechtigt ist.
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so gilt an dieser Stelle das tatsächlich zwischen den Vertragsparteien gewollte und berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
An die sich hier aus diesem Regelungsinhalt dieser Bedingung ergebenden Verpflichtungen der Vertragspartner sind auch deren Rechtsnachfolger gebunden.